- Arbeits- und Sozialrecht
Regelung zur virtuellen Betriebsratsarbeit jetzt verabschiedet
Die Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise sind nun in Kraft.
Die Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise sind nun in Kraft.
Update: Gesamtmetall veröffentlicht eine aktualisierte Fassung seiner FAQs zum Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz (InfSG).
Auskunft des italienischen Verkehrsministeriums zu verschärften Einreisebestimmungen.
Für Beschäftigte, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, aber aufgrund des Corona-Virus nun ihre Tätigkeit vermehrt im Home-Office nachgehen, können sich steuerliche Folgen ergeben.
Präsident Macron will die bisherigen Grenzschließungen bis zum 11. Mai 2020 beibehalten. Das französische Innenministerium hat deshalb seine Anweisung vom 18. März 2020 verlängert.
Der Entwurf sieht vor, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für ArbeitnehmerInnen, deren Anspruch auf KuG bis zum 31.12.2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate zu verlängern.
Die italienischen Regierung hat am 10.04.2020 per Gesetzesdekret neue Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen des Coronavirus eingeführt.
Mit der sog. „COVID-19-Arbeitszeitverordnung“, die am 10.04.2020 in Kraft trat, lockert das BMAS mehrere arbeitszeitgesetzliche Beschränkungen, um in der Corona-Krise die Versorgung sicherzustellen.
Die BDA hat ihre sehr hilfreichen FAQ zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie überarbeitet (Stand 8. April 2020).
Durch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll der Einsatz digitaler Medien durch den Betriebsrat während der Corona-Krise gestärkt werden.