Entgelt
Für die verschiedenen Tätigkeiten in einem Unternehmen ein angemessenes Entgelt zu zahlen, ist ein entscheidender Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter, für die Attraktivität eines Arbeitgebers, für die Chance, neue Mitarbeiter zu finden und natürlich für die Unternehmensbilanz.
Was aber ist ein passendes und angemessenes Entgelt, das gleichermaßen die Arbeitnehmer zufriedenstellt und den Arbeitgeber finanziell nicht überfordert? Diese Frage ist ebenso zentral wie komplex.
NORDMETALL unterstützt dazu seine Mitgliedsunternehmen umfassend. Unsere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Tarifrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation und Wirtschaft arbeiten hierzu Hand in Hand.
Das richtige Entgelt finden
Die Wahl der richtigen Entgeltsystematik ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung. Ein klares Entgeltsystem sorgt für eine transparente Entlohnung. Es gibt Mitarbeitern Orientierung über die an sie gestellten Anforderungen und unterstützt Unternehmensprozesse.
Vor der Einführung oder Überarbeitung eines Entgeltsystems steht immer die Frage nach dessen Zielen, z.B. eine Kombination von Grundentgelt und variabler Vergütung. Abhängig von den Zielen des Arbeitgebers werden die Anforderungen an das Entgeltsystem abgeleitet und die Grundsätze für dessen Gestaltung festgelegt.
Wir unterstützen und begleiten den Arbeitgeber im gesamten Prozess von der Zieldefinition bis zur Einführung eines Entgeltsystems, falls nötig inklusive der Einbindung von Betriebsräten und Gewerkschaften. Die Geschäftsführungen und Personalleitungen unserer Mitgliedsunternehmen bekommen so eine intensive Betreuung aus juristischer, arbeitswissenschaftlicher und statistischer Perspektive.
Beispielhafter Projektplan zur Einführung eines Entgeltsystems

Entgelte bei tarifgebundenen Unternehmen
In der Metall- und Elektroindustrie in Norddeutschland gilt das einheitliche Entgeltrahmenabkommen (ERA). Mit der Einführung des ERA-Systems wurde die Unterscheidung in Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte abgeschafft und ein modernes Entgeltsystem für alle Beschäftigten geschaffen.
Das Entgeltrahmenabkommen unterscheidet die Entgeltgrundsätze Zeitentgelt (Grundentgelt und tarifliche Leistungszulage) und Leistungsentgelt (Akkord, Prämie, Provision, Zielvereinbarung).
Die tariflichen Entgeltgrundsätze der M+E-Industrie

Beide Entgeltgrundsätze können ganz gezielt auf die Anforderungen eines einzelnen Betriebes angepasst werden. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach den Vorgaben des Tarifvertrags zu berücksichtigen. Beim Grundentgelt unterstützen unsere Expertinnen und Experten die NORDMETALL Mitgliedsunternehmen bei der Erstellung betriebsspezifischer Arbeitsbeschreibungen, der darauf folgenden Arbeitsbewertung und der daraus resultierenden Eingruppierung in die ERA-Entgeltgruppen.
Im Fokus von ERA steht die konkrete Anforderung der Arbeitsaufgabe, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ausübt und der dazugehörige Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Der Berufsabschluss gibt einen Hinweis auf die üblicherweise benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten, um die Anforderungen einer Entgeltgruppe erfüllen zu können.
Bei den variablen Entgeltbestandteilen bei Akkord, Prämie, Provision, Leistungsbeurteilungen oder Zielvereinbarungen unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Auswahl der geeigneten Methode aus dem Entgeltrahmenabkommen und der konkreten Ausgestaltung. Auch zu weiteren variablen Vergütungsbestandteilen wie z.B. Erfolgsbeteiligungen unterstützen wir die Mitgliedsunternehmen.
Nutzen Sie gerne unsere interaktive ERA-Bewertungshilfe zur Bewertung der tariflichen Kriterien der Entgeltgruppen.
Für weitere Informationen oder zur Unterstützung der Einführung eines ERA Entgeltsystems stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten aus dem Bereich Tarifrecht und aus dem Bereich Arbeitsorganisation gerne zur Verfügung: Janine Rudolph (Tarifrecht), Dr. Mario Wagner (Arbeitsorganisation)
Übersicht über die aktuellen tariflichen Entgelte in der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie
Grundentgelte Hamburg und Umgebung, Unterweser:

Grundentgelte Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen:

Die komplette Übersicht über die aktuell gültigen Tarifentgelte inkl. AT-Grenze, Ausbildungsvergütung usw. können NORDMETALL-Mitgliedsunternehmen hier herunterladen.
Einige M+E-Betriebe benötigen für langfristige Rahmenverträge sogenannte Entgeltbescheinigungen für Preisgleitklauseln. Diese geben Auskunft über die tariflichen Entgeltkosten im Detail sowie die Kostenentwicklung bis zum Ende der aktuellen Tariflaufzeit. Diese Bescheinigungen finden Sie hier.
Ausführliche Informationen über die Entgelte bundesweit (z.B. Arbeitnehmerverdienste im Vergleich der Bundesländer West-Ost, Bruttostundenverdienste, Bruttomonatsverdienste usw.) finden Sie hier beim Dachverband Gesamtmetall.
Entgelt bei Unternehmen ohne Tarifbindung
Nicht tarifgebundene Mitgliedsunternehmen unterstützen wir bei der Einführung von betriebsspezifischen Entgeltsystemen in Anlehnung an ERA. Auch hier wird vor allem das verfolgte Ziel in den Vordergrund gestellt. Dies kann z.B. eine Kombination von anforderungsbezogenem Grundentgelt und variablen Entgeltbestandteilen sein.
