Zum Inhalt springen

Die tarifliche Altersteilzeit

Altersteilzeit mit dem Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente

NORDMETALL gibt mit dem Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente die tarifpolitische Antwort auf sich verändernde gesetzliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Der Tarifvertrag unterstützt den notwendigen Mentalitätswandel hin zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Der aktuelle Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) ist seit dem 1. April 2015 unverändert in Kraft. 

Der TV FlexÜ übernimmt die Struktur und weitgehende Regelungsinhalte des bisherigen Tarifvertrags zur Altersteilzeit, es wurden jedoch Anpassungen im Bereich der Ansprüche, der Aufstockungsleistungen und der Laufzeiten vereinbart, die sich im Wesentlichen wie folgt darstellen: 

  • Verschiedene Modelle der tariflichen Altersteilzeit
    Neben dem Blockmodell wird auch die Möglichkeit geboten, die Arbeitszeit im Rahmen der Altersteilzeit kontinuierlich (unverblocktes "Konti"-Modell) oder flexibel (gleitendes "Stufen"-Modell) über die gesamte Laufzeit zu verteilen. Auch diese Modelle sind nach den Regelungen des Tarifvertrags auszugestalten. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, aus betriebsorganisatorischen Gründen auf das Blockmodell zu verweisen. 
  • Ansprüche in Höhe von maximal 4 Prozent 
    Der Tarifvertrag sieht einen Anspruch auf Altersteilzeit in Höhe von 4 Prozent der Beschäftigten des Betriebes vor. 3 Prozent hiervon entfallen auf besonders belastete Beschäftigte, der allgemeine Anspruch beträgt maximal 2 Prozent. Innerhalb der Überlastquote von 4 Prozent sind besonders belastete Beschäftigte vorrangig zu berücksichtigen. 
  • An die ansteigenden Altersrenten angepasste Zugänge
    Beschäftigte können den allgemeinen Anspruch erst ab dem 61. Lebensjahr nutzen. Er ist auf vier Jahre begrenzt und muss an eine ungeminderte Altersrente anknüpfen. Der Anspruch der besonders belasteten Beschäftigten ist auf eine fünfjährige Altersteilzeit gerichtet. Besonders Belastete können mit 58 Jahren die Altersteilzeit beginnen. 
  • Bis zu sechsjährige verblockte Altersteilzeit ist freiwillig möglich
    Der TV FlexÜ ermöglicht eine verblockte Altersteilzeit für eine Dauer von bis zu sechs Jahren, mit Zustimmung des Betriebsrats auch darüber hinaus. 
  • Einfaches und rechtssicheres Bruttoaufstockungsmodell 
    Der TV FlexÜ sieht hinsichtlich der Entgeltaufstockung ein einfaches und rechtssicheres Bruttoaufstockungsmodell vor. Die Tarifvertragsparteien folgen damit den Vorgaben des Gesetzgebers, der die Bruttoaufstockung bereits im Altersteilzeitgesetz geregelt hat. Weiterhin wird mit diesem System Rechtssicherheit hinsichtlich der europäischen Rechtsprechung im Umgang mit Grenzgängern in Altersteilzeit hergestellt und – im Vergleich zu den bisherigen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit - eine Vereinfachung für die Unternehmen geschaffen. 
  • Öffnungsklausel für betriebliche Regelungen
    Bestehende Betriebsvereinbarungen können auch in Zukunft einvernehmlich fortgeführt werden. Zudem können aufgrund einer entsprechenden Öffnungsklausel auch zukünftig abweichende Betriebsvereinbarungen vereinbart werden. 

Unsere Angebote für Sie 

Wir begleiten unsere Mitgliedsunternehmen bei der Einführung und Gestaltung der Altersteilzeit.
Unsere Spezialisten erläutern die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen des Tarifvertrags in Informationsveranstaltungen, Seminaren und persönlichen Beratungsgesprächen. Wir suchen gemeinsam mit den Unternehmen nach der bestmöglichen Anwendung der Altersteilzeit im Betrieb. Schulungen zur Altersteilzeit für Unternehmensvertreter und Betriebsratsmitglieder (auch Inhouse) sind ein weiterer Teil unseres kostenlosen Angebotes für Mitglieder. 

Die folgenden Inhalte zur tariflichen Altersteilzeit nach den Regelungen des TV FlexÜ sind exklusiv für NORDMETALL-Mitgliedsunternehmen. Bitte loggen Sie sich ein.

Login

Falls Sie bei einem Mitgliedsunternehmen arbeiten aber noch keinen eigenen Zugang haben können Sie sich hier registrieren.