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Umfrage zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetz

Das Ziel der Befragung ist es, Erkenntnisse über die Umsetzung in der Praxis des Hinweisgeberschutzgesetzes zu gewinnen und dadurch „best practices“ sowie mögliche Problemfelder und deren Ursachen zu identifizieren.

Ziel des seit Mitte 2023 geltenden Gesetzes ist die Schaffung eines Schutzsystems für Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Meldestellen melden.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz führt das Statistische Bundesamt diese Befragung für die Bundesregierung und Europäische Kommissiondurch durch und hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände um Mitwirkung gebeten. Es soll auch untersucht werden, mit welchen Aufwänden Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Pflichten konfrontiert sind und ob die Höhe der Aufwände in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Gesetzes steht. 

Die Befragung ist bis einschließlich 31.10.2025 online. Die Beantwortung dauert in etwa 20 Minuten und erfolgt anonym und freiwillig, sodass keine Rückschlüsse auf Personen oder Unternehmen möglich sind. Sofern Ihr Unternehmen über eine interne Meldestelle verfügt, leiten Sie die Befragung bitte an die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen weiter. Sollte keine Meldestelle eingerichtet sein, bittet das Staistische Bundesamt Sie, dennoch kurz an der Befragung teilzunehmen. Die Bearbeitungszeit fällt dann deutlich geringer aus.