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Betriebsverfassungsrecht

Ihr Partner für Beratung im Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen im Unternehmen. Die spezialisierten Juristen von NORDMETALL unterstützen die Arbeitgeber in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts. Die Beratung reicht von den Regeln bei der Gründung eines Betriebsrats bis hin zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen und der Umsetzung von betrieblichen Strukturveränderungen.

Umgang mit dem Betriebsrat

Wir beraten Geschäftsführer und Personalabteilungen bei rechtlichen Fragen rund um die Gründung und Wahl von Arbeitnehmervertretungen(Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung) und den Umgang mit ihnen. Was muss ein Arbeitgeber beachten, wenn sich in seinem Unternehmen ein Betriebsrat gründen will? Welche Vorschriften gibt es bei der Wahl eines Betriebsrates oder einer anderen Arbeitnehmervertretung? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat? Wie kann er mit der neuen Situation im Betrieb am besten umgehen? Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben haben die Betriebsräte? Solche typischen Fragen beantworten unsere Experten täglich. Aufgrund der Beratung sehr vieler Betriebe verfügen sie über einen großen Erfahrungsschatz und geben dem Arbeitgeber hilfreiche taktische und praktische Hinweise zum Umgang mit dem Betriebsrat und anderen Arbeitnehmervertretungen. 

Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

NORDMETALL berät seine Mitgliedsunternehmen beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und unterstützen sie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis hin zur Einigungsstelle.
Ausgangspunkt ist oft die Reichweite der Mitbestimmungsrechte: Bei welchen Themen müssen der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung eingebunden werden? Bei welchen Fragen reicht es aus, sie zu informieren, wo dürfen sie mitentscheiden? 
Nach der betriebsverfassungsrechtlichen Klärung dieser Fragen sind unternehmensspezifische Betriebsvereinbarungen ein Schwerpunkt der Arbeit unserer Juristen.
Typische Themen für Betriebsvereinbarungen sind beispielsweise die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (flexible Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit, Rufbereitschaft, Kurzarbeit usw.), Verhaltensvorschriften und die Betriebsordnung (Rauchverbot, Zeiterfassung, Ethikrichtlinien usw.), EDV-Themen (Nutzung von Internet und E-Mail, Datenschutz, Umgang mit SAP und anderen Programmen), betrieblicher Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Arbeitsschutzmaßnahmen usw.), Sozialeinrichtungen (Kantine, Betriebssport usw.). sowie die Grundsätze der Entgeltgestaltung (Entgeltsysteme, Vereinbarungen zu Sonderzulagen, Erfolgsbeteiligungen, freiwillige Leistungen usw.), soweit nicht tarifvertraglich abschließend geregelt.

Konfliktlösung und Vertretung vor Gericht

Bei Problemen und Konflikten mit dem Betriebsrat unterstützen wir den Arbeitgeber bei der Einrichtung einer Einigungsstelle und im Einigungsstellenverfahren als Rechtsbeistände und erfahrene Verhandlungspartner. 
Wir vertreten unsere Mitgliedsunternehmen bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten im Verbandsgebiet in allen Instanzen. Beispiele hierfür sind das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitbestimmungsrechten sowie deren Verletzung, Rechtsstreitigkeiten bei Betriebsratswahlen, die Erforderlichkeit von Betriebsratsschulungen, Kostenerstattungsansprüche von Betriebsräten oder die Einsetzung von Einigungsstellen. Wir helfen dem Arbeitgeber, seine Rechtspositionen durchzusetzen oder streitige Verfahren im Einvernehmen zu beenden. Dabei haben wir das wichtige zukünftige betriebliche Miteinander stets im Blick.

Beratung bei Strukturveränderungen

Wir beraten Mitgliedsunternehmen bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Betriebsänderungen. Viele Strukturveränderungen in einem Unternehmen führen zu betriebsverfassungsrechtlichem Handlungsbedarf und sind oft zeitkritisch. Wir unterstützen den Arbeitgeber dabei, solche Betriebsänderungen erfolgreich durchzuführen, z.B. größerer Personalabbau, Spaltung von Betrieben oder Abspaltung von Betriebsteilen, Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation usw. Dies geschieht in einem Interessenausgleichsverfahren mit dem Betriebsrat sowie ggf. dem Abschluss eines Sozialplans. Unsere Juristen aus dem Betriebsverfassungsrecht begleiten die Geschäftsleitungen der Mitgliedsunternehmen in allen Phasen eines solchen mitunter für den Betrieb und die Mitarbeiter einschneidenden Projekts. Dabei arbeiten sie eng mit unseren Experten im Individualarbeitsrecht und der Arbeitsorganisation zusammen, von der Vorbereitung von Verhandlungen (z.B. Überprüfung des unternehmerischen Konzepts) bis zur Umsetzung (Begleitung in Kündigungsschutzverfahren usw.). 

Weiterbildungsangebote

Über den Bildungsverbund NORDBILDUNG bietet NORDMETALL vielfältige Weiterbildungen zum Betriebsverfassungsrecht an, um Geschäftsleitungen und Personalverantwortlichen und auch Betriebsratsmitglieder im Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz zu schulen. Diese Seminare im Betriebsverfassungsrecht sind sehr hilfreich für ein erfolgreiches Miteinander der Betriebsparteien. Sie unterstützen dabei, tiefgehende Konflikte im Betrieb und langwierige Auseinandersetzungen mit entsprechenden negativen Folgen zu vermeiden. Hier kommen Sie zur Übersicht unserer Fort- und Weiterbildungen im Betriebsverfassungsrecht auf www.nordbildung.de.