- Arbeits- und Sozialrecht
Wirksamkeit einer Altersklausel in einer Versorgungsordnung
BAG: Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.