- Arbeits- und Sozialrecht
Kurzarbeit „Null“ kürzt den Urlaub
LAG Düsseldorf: Befindet sich ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit „Null“, erwirbt er in dieser Zeit keine Urlaubsansprüche gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz.
LAG Düsseldorf: Befindet sich ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit „Null“, erwirbt er in dieser Zeit keine Urlaubsansprüche gem. § 3 Bundesurlaubsgesetz.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet.
Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags auf 10 Mio Euro für 2020 und 2021 und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
Hilfreiche Klarstellung zur Corona-Prämie: Der Gesamtbetrag von 1.500 Euro kann auch in Teilraten ausgezahlt werden.
Unter anderem wird die Sonderregelung des § 1 Absatz 3 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) bis zum 30. April 2021 verlängert.
Unter anderem zur Erweiterung des Umfangs der zulässigen Teilzeit, mehr Elterngeld für besonders frühgeborene Kinder und vielem mehr.
Derzeit gibt zwei divergierende Entscheidungen des LAG Baden-Württemberg zu der Frage, ob die im TV LeiZ geregelte Überlassungshöchstdauer auf nicht tarifgebundene Zeitarbeitnehmer Anwendung findet. Auch der EuGH befasst sich mit zwei Vorlagen zur Zeitarbeit.
Das Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich (VK) sieht diese Möglichkeit vor, wenn der jeweilige Mitgliedstaat diese Möglichkeit in Anspruch nimmt und entsprechend die EU-Kommission notifiziert.
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Eine Kabinettsvorlage soll die Rechte des Bundestages in der Pandemie stärken, u.a. die Befristung der Entschädigungsleistungen nach § 56 Abs.1a IfSG bis zum 31.03.2021 soll entfallen.