- Arbeits- und Sozialrecht
- Entgelt
Bundestag befasst sich u.a. mit Verlängerung des § 56 Abs.1a Infektionsschutzgesetz
Eine Kabinettsvorlage soll die Rechte des Bundestages in der Pandemie stärken, u.a. die Befristung der Entschädigungsleistungen nach § 56 Abs.1a IfSG bis zum 31.03.2021 soll entfallen.