- Arbeits- und Sozialrecht
Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten und Sonntagsarbeit
Niedersachsen hat anlässlich der steigenden Corona-Inzidenzen auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZG eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 10. April 2022 ermöglicht, von Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen.