- Arbeits- und Sozialrecht
BAG: Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Bereitstellung wesentlicher Arbeitsmittel
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die erforderlichen wesentlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die erforderlichen wesentlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 01.10.2022 auf 12,00 Euro. Am gleichen Tag werden die Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobs angehoben.
Die BDA hat die FAQ zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen aktualisiert.
BAG: Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts, Corona-Tests einseitig anzuordnen.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Auslaufen der SARS CoV-2 Arbeitsschutzverordnung- und -regel mit Ablauf des 25. Mai 2022 nun einen aktualisierten FAQ-Katalog veröffentlicht.
BAG: Klauseln über die Rückzahlung von Fortbildungskosten bedürfen eines hohen Detaillierungsgrades.
Das Gebot fairen Verhandelns ist nicht verletzt, wenn der Arbeitgeber den von ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und der Arbeitnehmer diesen nur sofort annehmen kann.
BAG: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Dankes- und Wunschformel in einem Zeugnis aufzunehmen.
Dem Betriebsrat ist das Handeln seines Vorsitzenden auch ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung zuzurechnen, wenn er dessen Auftreten kannte und der Arbeitgeber auf den so gesetzten Rechtsschein vertraut hat und vertrauen durfte.
BAG: Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit.