- Arbeits- und Sozialrecht
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
BAG: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Dankes- und Wunschformel in einem Zeugnis aufzunehmen.
BAG: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Dankes- und Wunschformel in einem Zeugnis aufzunehmen.
Dem Betriebsrat ist das Handeln seines Vorsitzenden auch ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung zuzurechnen, wenn er dessen Auftreten kannte und der Arbeitgeber auf den so gesetzten Rechtsschein vertraut hat und vertrauen durfte.
BAG: Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird nicht verlängert und ist damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Der 19. Arbeitsrechtstag des Instituts für Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Themen Crowdworking, Rückforderungen von Kurzarbeitergeld und Arbeitsrechtlichen Maßnahmen in der Coronapandemie.
BAG: Die sog. CCOO-Entscheidung des EuGH hat keine Auswirkungen auf die für das deutsche Recht entwickelten Darlegungs- und Beweislastverteilungsgrundsätze im Überstundenvergütungsprozess.
BAG: Hängt eine variable Vergütung sowohl von der Leistung des Arbeitnehmers als auch von Geschäftszielen ab sind beide Faktoren zu berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Festsetzung des Bonus auf "null" in Betracht.
Zur Kündigung eines Gleisarbeiters hat der EuGH festgestellt, dass die Kündigung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung auch während der "Probezeit" nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Die gesetzliche Erlaubnisnorm zur Speicherung von personenbezogenen Corona-Daten ist mit dem Wegfall der 3G-Pflicht gem. § 28b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz alte Fassung entfallen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im April 2022 mit Blick auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten veröffentlicht (siehe Anlage).