- Arbeits- und Sozialrecht
Überarbeitung von Arbeitshilfen
In den nachfolgend genannten Arbeitshilfen haben wir Anpassungen vorgenommen:
In den nachfolgend genannten Arbeitshilfen haben wir Anpassungen vorgenommen:
Seit dem 01. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen
Diese Änderung ist eine sinnvolle Erleichterung, unterstützt die Digitalisierung der Personalarbeit und sollte für weitere Bereiche übernommen werden.
Mit dem Wachstumschancengesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Maßnahmen zu verabschieden, die für mehr Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sorgen sollen.
Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen.
Das LAG Hamm hat einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG zurückgewiesen, wenn es sich bei der Bewerbung um ein "Geschäftsmodell" als Einnahmequelle des Bewerbers handelt.
Unter der Überschrift "Die betriebliche Versorgung der Knorr-Bremse AG" laden die Allianz Pension Partners zu einem weiteren Live-Webinar ein.
Die Bundesagentur für Arbeit plant 25.000 zeitlich befristete Arbeitserlaubnisse pro Jahr gemäß § 15d Beschäftigungsverordnung.
Ihre Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD geben Ihnen in wiederkehrenden Online-Veranstaltungen die Möglichkeit, sich mit unseren ExpertInnen sowie anderen Mitgliedsunternehmen zu aktuellen Themen, Problemstellungen etc. im Alltag des Arbeitsrechts auszutauschen.
Personalabbau - Wie können Trennungsprozesse fair, sachlich und kompetent gestaltet werden?
Neben Instrumenten zur Personalkostensenkung und zum Personalabbau erhalten die Teilnehmer konkrete Informationen und Tipps zur Umsetzungsplanung.