- Arbeits- und Sozialrecht
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Bundeskabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate
Mit der Vierten Verordnung über die Bezugsdauer wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld erneut auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert.