- Tarifrecht
Überarbeitung der Erläuterungen zum TV T-ZUG
Am 31.10. lief die Frist zur Beantragung der Freistellungstage statt T-ZUG (A) ab, die Betriebsparteien haben bis zum 31.12. hierüber zu erörtern. Wir haben dies genutzt, unsere Erläuterungen zum Tarifvertrag über ein tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG) zu aktualisieren.