Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Der heute veröffentlichte MINT-Herbstreport 2025 belegt erneut, dass Deutschland trotz konjunktureller Abkühlung vor einer strukturellen Fachkräftekrise steht: Allein in den norddeutschen Bundesländern fehlen knapp 30.000 ausgebildete Fachkräfte, Meisterinnen und…