- Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung
Ausgleichsabgabe gemäß § 160 SGB IX - Hinweise für das Anzeigejahr 2025
Unternehmen, die die gesetzliche Quote der besetzten Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen nicht erfüllen, sind gesetzlich zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet.