Neue Schwelle für Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Die pauschale Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gilt nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wird damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht.