- Arbeits- und Sozialrecht
Kurzarbeitergeld: Elektronische Antragstellung nach den "Gemeinsamen Grundsätzen KEA"
Die BDA informiert, dass die Bundesagentur für Arbeit für den elektronischen Datenaustausch die „Gemeinsamen Grundsätze KEA“ (KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nach § 108 SGB IV zum 1. Juli 2021 aufgestellt hat.