- Arbeits- und Sozialrecht
Antragsfrist versäumt: Als KuG geleistete Zahlung verliert ihre "Rechtsnatur"
Der GKV-Spitzenverband vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KuG) nicht vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Frist für die Antragstellung nach § 325 Abs. 3 SGB III versäumt.