- Arbeits- und Sozialrecht
Kündigung wegen Ablehnung von Kurzarbeit
LAG Nürnberg: Eine Kündigung wegen Ablehnung von Kurzarbeit verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot aus § 612a BGB, wenn Grund der Ablehnung der fehlende Lohnausgleich durch den Arbeitgeber ist.