- Arbeits- und Sozialrecht
Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens
Nach einer betriebsbedingten Kündigung ist der Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens in der Regel nur zum Monatsende gestattet.
Nach einer betriebsbedingten Kündigung ist der Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens in der Regel nur zum Monatsende gestattet.
Die BDA stellt ein FAQ-Dokument zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Verfügung, das Antworten auf noch offene Fragen seitens der Unternehmen und der am Prozess beteiligten Akteure gibt.
Die weltpolitische Lage und die Bedrohung der Sicherheit Europas machen es erforderlich, dass sich Unternehmen in Deutschland mit Fragen rund um den Verteidigungsfall befassen und ggf. bereits jetzt entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen treffen.
Seit dem 01.07.2025 ist das digitale Abrufverfahren für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) für Arbeitgeber verpflichtend.
Nach einer Tätowierung muss damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird bei Einwilligung in die Tätowierung billigend in Kauf genommen.
Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) ist im August 2024 in Kraft getreten. Sie sieht für die einzelnen Regelungen unterschiedliche Umsetzungsfristen vor, welche wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Ein zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten".
Die BDA hat ihren Praxisleitfaden zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Engagement von Beschäftigten beim freiwilligen Wehrdienst, beim Bundesfreiwilligendienst und bei der Katastrophenhilfe aktualisiert.
Am 12.06.2025 findet in Rostock der 22. Arbeitsrechtstag statt. Dabei wird unser Kollege, Herr Alfred Kübler, einen Vortrag über den "Gewerkschaftsbonus – eine kritische Betrachtung aus der Praxis" halten.