- Arbeits- und Sozialrecht
- Entgelt
Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Das "Reformherbst"-Signal der Politik reicht nicht aus um die wirtschaftlichen Herausforderungen zu lösen. Unsere strukturellen Probleme fordern ein aktives Handeln. Die aktuelle WERKWANDEL stellt unterschiedliche Handlungsfelder vor.
Der Europäische Gerichtshof hat der Klage Dänemarks zur Annullierung der Richtlinie nur teilweise stattgegeben und Unterabsätze für nichtig erklärt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen weiteren wichtigen Hinweis an die Rechtsanwender zur Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG veröffentlicht.
Wer eine Arbeitsunfähigkeit „aufgrund Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen“ einreicht, muss mit einer außerordentlichen Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzung rechnen.
Asyl- und Flüchtlingspolitik: Verordnung zur Verlängerung des Aufenthaltstitels für Ukraine-Geflüchtete veröffentlicht.
Bürokratieabbau, Schutz vor hybriden Bedrohungen und geopolitische Risiken stehen im Zentrum der Umfrage des Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Sie erhalten einen individuellen Ergebnisbericht mit Vergleichen zwischen Ihrem Unternehmen und anderen.
Endlich erfolgte die Aktualisierung im Hinblick auf die Änderungen im Mai 2025
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 01.10.2025 neue Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) veröffentlicht.
Seit dem 05.10.2025 ist die EU-Verordnung zur „Verification of Payee“ (VoP) in Kraft. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten bitten ihre hinterlegten Kontodaten zu überprüfen.