- Tarifrecht
Kurzarbeit: Erneute Auskunft der BA-Zentrale zur kollektiven Anordnung tariflicher Freistellungstage
Nach der aktuellen Auskunft dürfte die verpflichtende Einbringung vor der Kurzarbeit nur dann gelten, wenn dem Arbeitgeber in der Betriebsvereinbarung das Recht eingeräumt wird, den Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Freistellungstage festzulegen.