- Entgelt
- Tarifrecht
Grundsatzurteil des BAG zum Thema Entgeltgleichheit (Entscheidungsgründe noch nicht bekannt)
Das Urteil des BAG vom 23. Oktober 2025 ermöglicht einen sog. Paarvergleich auch mit Spitzenverdienern des anderen Geschlechts und eröffnet damit weitreichende Vergleichsmöglichkeiten für Beschäftigte jeglichen Geschlechts.