- Arbeits- und Sozialrecht
Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft
Am 02.06.2023 wurde das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten nun zu großen Teilen am 02.07.2023 in Kraft.
Am 02.06.2023 wurde das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten nun zu großen Teilen am 02.07.2023 in Kraft.
Die gesetzlichen Schutzrechte der Leiharbeitnehmer wie Mindestlohn, Fortzahlung des Entgelts in verleihfreien Zeiten und zeitliche Begrenzung der Abweichung vom Equal Pay gleichen den Nachteil durch Unterschreitung des vergleichbaren Entgelts aus.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Grundsatzposition zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Sie spricht sich darin für die Rückkehr zu den regulären Rahmenbedingungen der Kurzarbeit sowie Anpassungen für Krisenzeiten aus.
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie tritt am 06.06.2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie geht deutlich über das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hinaus.
Die MetallRente lädt ein zu einem Fachcall am 14. Juni 2023: "Neue Chancen für eine bessere Rente. Betriebliche Altersversorgung mit MetallRente"
Nach mehreren Anläufen ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Europäischen Whistleblower-Richtlinie nunmehr final verabschiedet worden und tritt Mitte Juni 2023 in Kraft.
Zum 20. Arbeitsrechtstag des Instituts für Arbeitsrecht werden fünf Referenten zum Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Intercity Hotel Rostock, Herweghstraße 51 in Rostock am Donnerstag, 15.06.2023 ab 09:00 Uhr erwartet.
Es ist eine neue Fachrichtung hinzugekommen und zwei Fachrichtungen sind modernisiert worden.
Wir haben die arbeitsrechtlichen Inhalte auf unserer Homepage optimiert und möchten Ihnen gerne vorstellen, wie Sie insbesondere unsere Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen im Arbeitsrecht und Sozialrecht am einfachsten und besten nutzen.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes beschlossen und damit eine neue, vierte Staffel Ausgleichsabgabe eingeführt. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz aber noch zustimmen.