- Arbeits- und Sozialrecht
Vorerst keine gesetzliche Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung
Für viele Arbeitgeber ist derzeit unklar, ob im Unternehmen eine umfassende Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Hier gilt es nicht voreilig zu agieren und die Aufnahme einer Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz abzuwarten.