- Arbeits- und Sozialrecht
Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld
Rückwirkende Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte.
Rückwirkende Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte.
Das 4. Bevölkerungsschutzgesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes führt eine bundesweit verbindliche "Corona-Notbremse" ein. Das Gesetz tritt am 23.4.2021in Kraft - die Regelungen greifen ab dem 24.04.2021.
Laut einem neuen Kabinettsbeschluss müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten.
Hygienekonzepte und Teststrategien sind in der aktuellen Phase der Pandemie sinnvolle und notwendige Instrumente, um die Schäden der Corona-Pandemie zu begrenzen.
Seit dem 20. April 2021 ist die geänderte SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Neu ist die Testangebotspflicht für Arbeitgeber in § 5 der Corona-ArbSchV
Die BDA konnte erreichen, dass die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 verlängert wird.
Die BDA berichtet, dass im Jahressteuergesetz 2019 Bundestag und Bundesrat eine gesetzliche Neuregelung bei der Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug beschlossen haben
Ein exklusiver Austausch unter M+E-Unternehmen zeigt: Die Industrie nimmt ihre Sorgfaltspflichten bereits sehr ernst.
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 16. April 2021.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen und sog. Befristungsketten, die durch eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge entstehen, begrenzt werden.