EU genehmigt Industriestrompreis: Entlastung für energieintensive Unternehmen
Die Europäische Kommission hat für den Zeitraum 2026 bis 2028 eine staatliche Entlastung bei den Stromkosten für rund 9.500 energieintensive Unternehmen in Deutschland genehmigt.
Die Europäische Kommission hat den Industriestrompreis genehmigt. Damit können energieintensive Unternehmen in Deutschland ab 2026 gezielt bei den Stromkosten entlastet werden – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in einem weiterhin angespannten Energiepreisumfeld.
Das Instrument ist auf die Jahre 2026 bis 2028 befristet und richtet sich an rund 9.500 Unternehmen aus besonders strom- und handelsintensiven Branchen, darunter auch Betriebe der Metall- und Elektroindustrie.
Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent des Strompreises (Untergrenze: 5 ct/kWh) für maximal die Hälfte des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte. Voraussetzung ist, dass 50 Prozent der Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden, etwa in Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Flexibilitätslösungen. Damit setzt das Instrument zugleich Anreize für Investitionen in eine klimafreundlichere und effizientere Produktion.
Die Antragstellung erfolgt rückwirkend im Jahr 2027 für das Abrechnungsjahr 2026.
Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das rechtzeitig vor Start des Verfahrens weitere Informationen bereitstellen wird. Die zugrunde liegende Förderrichtlinie soll in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.