Dritte Verlängerung der Aufenthaltsbestimmung für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2027
Ukrainerinnen und Ukrainern bleibt für ein weiteres Jahr der Status des vorübergehenden Schutzes erhalten, der damit bis zum 4. März 2027 gelten wird.
Der Rat der EU hat am 13. Juni 2025 den vorgeschlagenen Durchführungsbeschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr angenommen. Mit dem Durchführungsbeschluss wird der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine ab dem 4. März 2026 um ein Kalenderjahr bis zum 4. März 2027 verlängert.
Der Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Er gilt ab dem 4. März 2026.
Bewertung
Es ist sinnvoll, dass der Rat den Schutz für ukrainische Geflüchtete nun ein drittes Mal verlängert hat. Dies schafft Planungssicherheit für Ukrainerinnen und Ukrainer sowie für Unternehmen und sorgt für eine Harmonisierung in der EU. Wichtig ist, diese Planungssicherheit zu nutzen, um möglichst frühzeitig eine rechtssichere Anschlussregelung zu finden.
Die Arbeitgeberverbände werden sich weiterhin dafür einsetzen, rechtzeitig eine geeignete Anschlusslösung – idealerweise auf europäischer Ebene – zu finden. Diese muss sicherstellen, dass jene Ukrainerinnen und Ukrainer, die derzeit erwerbstätig sind, auch nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes in Deutschland weiterarbeiten können. Sollte es für die Personen im aktuellen Recht keinen passenden Titel geben, bedarf es einer Auffanglösung für diese Personen.