Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Betrieb tragen wesentlich zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit zum Unternehmenserfolg bei. Jeder Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter möglichst selten wegen Krankheit ausfallen, gesundheitlich fit, leistungsfähig und leistungsbereit sind sowie ohne Einschränkungen bis ins Rentenalter arbeiten können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und des zunehmend schwerer zu deckenden Fachkräftebedarfs unerlässlich.
Einen wesentlichen und erfolgreichen Beitrag hierzu leisten die Unternehmen im Rahmen der vorgeschriebenen Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, der betrieblich bedingte Krankheiten und Unfälle verhindern soll. Die Gesundheitsförderung ist hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich immer mehr Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen freiwillig beteiligen.
Gerade im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist es jedoch mitunter nicht immer leicht, einen Überblick über Gesetze, Verordnungen, Regelungsvorschriften etc. zu behalten und die daraus entstehenden Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zu wahren.