In der Tarifrunde 2006 haben Gesamtmetall und IG Metall Vorstand einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) abgeschlossen. Durch diesen Tarifvertrag wird zukünftig anstelle der Vermögensbildung der Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge durch einen tarifvertraglichen Baustein gefördert. Dieser Baustein kann in einen privaten „Riester-Vertrag“ eingezahlt, per Entgeltumwandlung verwendet oder unter bestimmten Voraussetzungen auch als Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung eingesetzt werden.
Bereits im Jahr 2001 wurde der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW) vereinbart, der die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung für die M+E-Industrie regelt. Flankierend zum Tarifvertrag haben die Tarifvertragsparteien das gemeinsame Versorgungswerk MetallRente gegründet, das verschiedene Durchführungswege und weitgehende Unterstützung bei der Umsetzung der Entgeltumwandlung bietet.