Betriebsverfassungsrecht


Das Betriebsverfassungsgesetz regelt in Deutschland die Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen (z.B. Betriebsrat, JAV). Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern sind diese Rechte in Deutschland umfassend geregelt.

Zentrale Aspekte der sozialen und personellen Angelegenheiten sind durch das Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig ausgestaltet (z.B. Regelung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Fragen der Ordnung des Betriebes, Entgeltgestaltung, der Einsatz technischer Einrichtungen bei Eignung zu Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten), so dass dazu in der Regel Betriebsvereinbarungen abzuschließen sind. Oftmals stellt sich die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens und des Umfangs von Mitbestimmungsrechten.  Daher stehen unsere Juristen Ihnen beginnend bei der Gründung eines Betriebsrats bis hin zu den Fragen der täglichen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, z.B. zum Umfang der Betriebsratstätigkeit, beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie deshalb insbesondere auch bei der Konzeption und Verhandlung von auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Betriebsvereinbarungen bis hin zu Streitigkeiten der Betriebsparteien darüber in einer Einigungsstelle. Gleiches gilt für Ihre Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Wir verfügen über zahlreiche Muster praxisrelevanter Betriebsvereinbarungen, die wir gemeinsam mit Ihnen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen. Zudem können wir auf einen stetig wachsenden Fundus an Beispielen für in der Praxis vereinbarten Regelungen zurückgreifen und bemühen uns gern, Ihnen Gesprächspartner für einen Erfahrungsaustausch zu einzelnen Regelungsbereichen zu vermitteln.  Über unsere 14-tägigen Rundschreiben werden Sie auch zu den aktuellen Entscheidungen im Betriebsverfassungsrecht auf dem Laufenden gehalten.

Wir unterstützen Sie bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung betrieblicher Strukturveränderungen in Form von Betriebsänderungen. Die Ausgestaltung solcher Maßnahmen - begonnen mit der arbeitsrechtlichen Begleitung deren strategischer Planung bis hin zur Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.