Probleme treten insbesondere bei "alten" Entgeltsystemen auf, wenn zwar viele Versetzungen durchgeführt wurden, aber entsprechende Entgeltkorrekturen noch ausstehen. Auch die Zusammenführung verschiedener Gruppen von Mitarbeitern kann zu relativen Entgeltunterschieden führen, die man nicht hinnehmen möchte. Die Löhne und Gehälter, die ein Betrieb zahlen kann, werden durch die Wettbewerbsbedingungen begrenzt. Um die Wettbewerbsstärke zu kräftigen und Mitarbeiter für die Arbeit motivieren zu können, benötigen Betriebe gerechte und auf das betriebliche Umfeld abgestimmte Entgeltsysteme.
Entgelt sollte anforderungs- und leistungsgerecht sein. Die Grundanforderungen einer Arbeit werden mit dem tariflichen Grundentgelt abgegolten. Hierzu werden verschiedene Merkmale der abgeforderten Tätigkeit wie Tätigkeitsinhalt, Handlungsspielraum oder die abgeforderte Qualifikation analysiert und beurteilt. Je nach Arbeitssituation können unterschiedliche Komponenten für ein Leistungsentgelt vorgesehen werden. NORDMETALL berät, welche Entgeltsysteme für bestimmte Arbeitssituationen geeignet sind, und wie man diese im Rahmen eines betrieblichen Projektes einführt.
Aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats besonders zu beachten. Das Team NORDMETALLS ist mit verschienen Spezialisierungen auf diese Dinge eingestellt. NORDMETALL unterstützt Geschäftsführer und Personalleiter bei der Durchsetzung betrieblicher Entgeltsysteme und dem Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen.
Wir beraten unsere Mitglieder zu folgenden Themen: