Entsprechend der Lastenhandhabungs-verordnung (LasthandhabV) hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit (insbesondere der Lendenwirbelsäule) mit sich bringen, zu vermeiden. Können diese nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen entsprechend des Anhangs der Verordnung zu beurteilen, um die Gefährdung zu minimieren.
In einigen unserer Mitgliedsunternehmen ist das Tragen und Heben schwerer Lasten an der Tagesordnung. Die betroffenen Mitarbeiter sind häufig nicht bereit, die dafür vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen. Deshalb bietet es sich an, in besonders kritischen Fällen eine genaue Analyse und Beurteilung von Standardbelastungen vorzunehmen.
Besonders empfehlenswert ist die unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelte "Leitmerkmalmethode". Sie ist sehr übersichtlich gestaltet, so dass der Aufwand zur Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen relativ gering gehalten werden kann.